Visum

Ist der Entschluss gefasst, in China eine Arbeit aufzunehmen, und ist vielleicht sogar schon ein Arbeitsplatz gefunden, beginnt der eigentlich komplizierte Teil des Vorhabens: Die Beantragung des Visums. Wer sich im Vorfeld schon einmal über diesen Vorgang informiert und alle nötigen Vorkehrungen trifft, sollte hierbei jedoch auf der sicheren Seite sein und keine Probleme haben.

Für das Arbeiten in China wird ein Arbeitsvisum, das sogenannte Z-Visum, benötigt. Dieses kostet deutsche Staatsbürger 20 Euro und berechtigt sie zu einer befristeten Arbeitsaufnahme. Wird die Zeit von sechs Monaten nicht überschritten, genügt ein F-Visum (Geschäftsvisum). Für die Beantragung der Visa müssen ein Gesundheitszeugnis inklusive AIDS-Test, ein Passfoto und ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Weiterhin wird eine Arbeitsgenehmigung, die der Arbeitgeber im Ausland beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einholen muss, und eine offizielle Einladung des chinesischen Vorgesetzten verlangt.

Nach der Ausstellung des Visums muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten einmalig nach China einreisen. Bis zu 30 Tage nach Ankunft hat er dann Zeit, um die nächste Ausländerbehörde aufzusuchen. Hier müssen der Reisepass mit dem Visum sowie die Einladung, das Original der Arbeitsgenehmigung und das Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Daraufhin erhält der Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung, mit der er dann beliebig oft ein- und ausreisen kann.


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